Gastaufnahmebedingungen

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages

1.2. Der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande.

1.3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

1.4. Die beim Vertragsabschluss angegebene Personenzahl ist bindend; bei Überschreitung ist dies umgehend zu melden. Untervermietung ist grundsätzlich untersagt.

2. Reservierungen

2.1. Die Buchung nach Ziffer 1.1. und 1.2. führt grundsätzlich zu einem für den Vermieter und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.

3. Rücktritt

3.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Mietpreises bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

3.2 Je nach Datum des Zuganges einer Rücktrittserklärung werden die nachfolgenden Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Gesamtpreises)

bis zum 45. Tag vor Reiseantritt - 15 % des Reisepreises

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt - 25 % des Reisepreises

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt - 50 % des Reisepreises

bis zum 11. Tag vor Reiseantritt - 80 % des Reisepreises

danach - 90 % des Reisepreises

3.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittkosten-/Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.

4. Preise/Leistungen

4.1. Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Nacht und Wohneinheit.

4.2. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Angebot.

4.3. Bezug des Ferienhauses am Anreisetag ab ca. 15.00 Uhr, Auszug aus dem Ferienhaus am Abreisetag bis 10.00 Uhr.

 

5. Bezahlung

5.1. Eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises ist sofort bei Buchung fällig.

5.2. Der restliche Mietpreis ist spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt fällig.

5.3. Die Kosten für die Endreinigung sind nicht im Mietpreis enthalten. Sie sind direkt bei der Schlüsselübergabe der die Schlüssel aushändigenden Person auszuzahlen.

 

6. Haftung

6.1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nach vertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

7. Reklamationen

7.1. Soweit Beanstandungen oder Schäden auftreten, sind diese sofort an den Vermieter zu melden, damit sie behoben werden können. Dieses ist kein Mietminderungsgrund.

8. Streichungen und Zusätze

8.1. Streichungen und Zusätze seitens des Mieters gelten als nicht geschrieben.

 

Lieber Gast, Sie als Mieter haben das Ferienhaus pfleglich zu behandeln. Alle Haushaltsgegenstände und Möbel müssen wenn Sie das Ferienhaus verlassen dort stehen, wo Sie diese vorgefunden haben. Das Haus ist besenrein zu hinterlassen. Sie sind verpflichtet, alle während ihre Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Beweis, dass den Mieter oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft, obliegt dem Mieter. Er übernimmt die Haftung für verschuldensunfähige Kinder.